Behandlung (ca. 50 Minuten) 80 Euro
Erstbehandlung mit ausführlicher Anamnese (ca. 80 Minuten) 95 Euro
Sind die Kosten erstattungsfähig?
Seit Jahresbeginn 2012 erstatten immer mehr gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für Osteopathiebehandlungen teilweise. Es gibt eine aktuelle Übersicht, welche Krankenkasse welchen Anteil an einer Osteopathiebehandlung übernimmt.
Voraussetzung ist oft eine Bescheinigung eines Arztes, auf der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.
Es ist in jedem Fall ratsam, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Kostenübernahme zu klären. Ärzte und Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen nach eigenen berufsständigen Gebührenordnungen ab.